AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Glanzpunkt Cleaning Innovation Borken
Geschäftsführer: Elias Odisho
Mühlenstraße 12
46325 Borken

1. Geltungsbereich

Grundlage sind insbesondere die §§ 305 bis 310 BGB über Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienst-, Werk- und Werklieferungsverträge zwischen Glanzpunkt Cleaning Innovation Borken (nachfolgend „Glanzpunkt“ genannt) und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Glanzpunkt diesen schriftlich zustimmt.

2. Vertragsdauer und Kündigung

Regelungen gemäß §§ 620 ff. BGB finden ergänzend Anwendung.

Verträge werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen, mindestens jedoch für die Dauer von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende der Laufzeit. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag stillschweigend um weitere 12 Monate.

3. Objekteinweisung

Vor Beginn der Reinigungsarbeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, Glanzpunkt ordnungsgemäß in das Objekt einzuweisen, insbesondere auf Gefahrenquellen hinzuweisen und benötigte Schlüssel zu übergeben.

4. Leistungsumfang

Die Vorschriften des Werkvertragsrechts gemäß §§ 631 ff. BGB sind entsprechend anzuwenden.

Glanzpunkt verpflichtet sich zur sach- und fachgerechten Erbringung der im Vertrag definierten Reinigungsleistungen. Der Einsatz von Subunternehmen bleibt vorbehalten. Abweichungen im Ablauf sind zulässig, sofern Qualität und Umfang der vereinbarten Leistung gewährleistet bleiben.

5. Durchführung und Ausfallregelung

Regelmäßige Reinigungsarbeiten erfolgen ausschließlich an Werktagen. Fällt ein Reinigungstag auf einen gesetzlichen Feiertag, entfällt der Anspruch auf Nachholung. Zusätzliche Leistungen werden gesondert vereinbart und abgerechnet.

6. Reinigungsmittel und Geräte

Glanzpunkt stellt alle erforderlichen Reinigungsgeräte und -mittel auf eigene Kosten bereit. Der Auftraggeber stellt Wasser, Strom sowie einen abschließbaren Lagerraum kostenlos zur Verfügung.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Glanzpunkt den Zugang zum Objekt sicherzustellen und erforderliche Ressourcen wie Strom, Wasser sowie Lagerflächen bereitzustellen.

8. Reklamationen

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über Mängelrechte nach §§ 634 ff. BGB.

Mängel sind binnen 24 Stunden nach Leistungserbringung schriftlich (per E-Mail oder Einschreiben) anzuzeigen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Glanzpunkt erhält die Möglichkeit zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.

9. Vergütung

Maßgeblich sind die Bestimmungen des § 286 BGB (Verzug) sowie §§ 288 und 247 BGB (Verzugszinsen, Basiszinssatz).

Die Vergütung erfolgt gemäß dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag. Zahlungsziel: 14 Tage netto. Bei Verzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB). Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

10. Haftung

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen, insbesondere den §§ 276, 278, 280 ff., 823 ff. BGB.

Glanzpunkt haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit wird die Haftung auf wesentliche Vertragspflichten und maximal 3.000.000 EUR je Schadensfall (Betriebshaftpflichtversicherung) beschränkt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen.

11. Abwerbung

Dies stellt eine unzulässige wettbewerbswidrige Handlung i.S.d. §§ 3, 4 Nr. 10 UWG dar.

Die Abwerbung von Personal von Glanzpunkt ist untersagt. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe eines halben Jahresgehalts des betreffenden Mitarbeiters fällig.

12. Höhere Gewalt / Betriebsstörungen

Bei Betriebsstörungen, Streik, Naturkatastrophen oder anderen Fällen höherer Gewalt ruhen die Leistungspflichten, ohne dass der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend machen kann.

13. Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und § 26 BDSG.

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt. Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich zur Vertragsabwicklung.

14. Lohn- und Preisgleitklausel

Bei nachweisbarer Erhöhung der Lohnkosten behält sich Glanzpunkt eine jährliche Preisanpassung in Höhe von bis zu 3 % vor. Eine weitergehende Anpassung ist im Falle wirtschaftlicher Notwendigkeit gesondert möglich.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Borken, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.


17. Teilnahmebedingungen für das Glanzpunkt-Gewinnspiel 2026

17.1 Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist:

Glanzpunkt Cleaning Innovation Borken
Geschäftsführer: Elias Odisho
Mühlenstraße 12
46325 Borken

Nachfolgend „Veranstalter“ genannt.

17.2 Gewinnspielzeitraum

Das Gewinnspiel wird anlässlich der Standorteröffnung in Borken durchgeführt.

Der Teilnahmezeitraum beginnt am 11. September 2026 und endet am 13. September 2026 um 23:59 Uhr.

Nach Ablauf des Teilnahmezeitraums eingehende Teilnahmen werden bei der Gewinnerermittlung nicht mehr berücksichtigt.

17.3 Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und nicht vom Kauf einer Ware oder Dienstleistung abhängig.

Pro Person ist nur eine Teilnahme zulässig.

Mitarbeiter von Glanzpunkt sowie Personen, die unmittelbar an der Organisation oder Durchführung des Gewinnspiels beteiligt sind, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Voraussetzung für die Einlösung eines Gewinns ist, dass sich das Objekt, an dem die gewonnene Reinigungsleistung durchgeführt werden soll, innerhalb eines Umkreises von maximal 100 km um Borken befindet.

Befindet sich das zu reinigende Objekt außerhalb dieses Gebietes, besteht kein Anspruch auf Durchführung der gewonnenen Reinigungsleistung außerhalb des festgelegten Einsatzgebietes.

17.4 Teilnahme am Gewinnspiel

Die Teilnahme erfolgt über das auf der Gewinnspielseite von Glanzpunkt bereitgestellte Online-Formular.

Für eine gültige Teilnahme müssen die dort als Pflichtfelder gekennzeichneten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und das Formular innerhalb des Teilnahmezeitraums abgesendet werden.

Mehrfachteilnahmen, automatisierte Teilnahmen sowie Teilnahmen unter falschen oder fremden personenbezogenen Daten sind nicht zulässig.

Unvollständige, fehlerhafte oder verspätet eingegangene Teilnahmen können von der Verlosung ausgeschlossen werden.

17.5 Gewinne

Im Rahmen des Gewinnspiels werden insgesamt drei Reinigungsleistungen von Glanzpunkt verlost.

1. Gewinn – Fassadenreinigung

Eine Fassadenreinigung für eine Fläche von bis zu 200 m².

2. Gewinn – Außenflächenreinigung

Eine Außenflächenreinigung für eine Fläche von bis zu 100 m².

3. Gewinn – Hausreinigung

Eine Hausreinigung mit einem Arbeitsumfang von bis zu 8 Arbeitsstunden.

Jeder Gewinner erhält jeweils einen der genannten Gewinne.

Die Zuordnung erfolgt entsprechend der Reihenfolge der Auslosung. Der zuerst ausgeloste Gewinner erhält den ersten Gewinn, der zweite ausgeloste Gewinner den zweiten Gewinn und der dritte ausgeloste Gewinner den dritten Gewinn.

Die Durchführung der jeweiligen Reinigung und die Terminvereinbarung erfolgen nach Absprache zwischen Glanzpunkt und dem Gewinner.

Voraussetzung für die Durchführung der Reinigung ist, dass die örtlichen, baulichen und technischen Gegebenheiten eine fachgerechte und sichere Durchführung ermöglichen.

Leistungen, Flächen oder Arbeitszeiten, die über den jeweils genannten Umfang hinausgehen, sind nicht Bestandteil des Gewinns. Darüber hinausgehende Leistungen können nach vorheriger Absprache kostenpflichtig beauftragt werden.

Eine Barauszahlung, Auszahlung eines Differenzbetrages oder ein Umtausch des Gewinns gegen eine andere Leistung ist ausgeschlossen.

Der Gewinn ist grundsätzlich nicht auf andere Personen übertragbar.

17.6 Leistungsgebiet

Die gewonnenen Reinigungsleistungen werden ausschließlich an Objekten durchgeführt, die sich innerhalb eines maximalen Umkreises von 100 km um Borken befinden.

Maßgeblich ist der Standort des Objektes, an dem die jeweilige Reinigungsleistung erbracht werden soll.

Befindet sich das Objekt außerhalb des festgelegten Leistungsgebietes, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Reinigung außerhalb dieses Gebietes.

Eine Barauszahlung, Erstattung zusätzlicher Anfahrtskosten oder ein Ersatz des Gewinns aufgrund eines außerhalb des Leistungsgebietes gelegenen Objektes erfolgt nicht.

17.7 Gewinnerermittlung

Nach Ablauf des Teilnahmezeitraums werden unter allen gültigen Teilnahmen drei Gewinner nach dem Zufallsprinzip ausgelost.

Die Gewinnerermittlung erfolgt am 14. September 2026.

Jede gültige Teilnahme nimmt grundsätzlich mit der gleichen Gewinnchance an der Verlosung teil.

17.8 Gewinnerbenachrichtigung

Die Gewinner werden am 14. September 2026 per E-Mail über ihren Gewinn informiert.

Der jeweilige Gewinner muss sich innerhalb von 7 Tagen nach Versand der Gewinnbenachrichtigung bei Glanzpunkt zurückmelden.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder kann der Gewinner aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Kontaktdaten nicht erreicht werden, kann der Gewinnanspruch entfallen.

In diesem Fall ist Glanzpunkt berechtigt, unter den übrigen gültigen Teilnehmern einen Ersatzgewinner auszulosen.

Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, bei der Teilnahme eine gültige und erreichbare E-Mail-Adresse anzugeben.

17.9 Ausschluss vom Gewinnspiel

Glanzpunkt ist berechtigt, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen vorliegen.

Dies gilt insbesondere bei:

  • Mehrfachteilnahmen,

  • Manipulation oder Manipulationsversuchen,

  • automatisierter Teilnahme,

  • Angabe falscher personenbezogener Daten,

  • Verwendung fremder personenbezogener Daten oder

  • sonstigem missbräuchlichen Verhalten.

Wurde einem Teilnehmer in einem solchen Fall bereits ein Gewinn zugesprochen, kann dieser nachträglich aberkannt werden.

17.10 Änderung oder vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Glanzpunkt behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund zu ändern, vorübergehend auszusetzen oder vorzeitig zu beenden, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung aufgrund technischer, rechtlicher oder sonstiger nicht vorhersehbarer Umstände nicht mehr gewährleistet werden kann.

Die berechtigten Interessen der Teilnehmer werden hierbei angemessen berücksichtigt.

17.11 Datenschutz

Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels, zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung sowie zur Benachrichtigung und Abwicklung der Gewinner verwendet.

Eine Verwendung der Daten für Werbe- oder Newsletterzwecke erfolgt nur, sofern hierfür eine gesonderte Einwilligung erteilt wurde.

Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten werden nach Abschluss und vollständiger Abwicklung des Gewinnspiels gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen rechtlichen Gründe einer Löschung entgegenstehen.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten der betroffenen Personen sind der Datenschutzerklärung von Glanzpunkt zu entnehmen.

17.12 Haftung und Durchführung der Gewinne

Die Durchführung der gewonnenen Reinigungsleistungen setzt voraus, dass das jeweilige Objekt und die zu reinigenden Flächen für die vorgesehene Reinigungsmethode geeignet und sicher zugänglich sind.

Sollte eine Reinigung aufgrund baulicher, technischer, sicherheitsrelevanter oder sonstiger fachlicher Gründe nicht oder nicht in der ursprünglich vorgesehenen Form durchgeführt werden können, wird Glanzpunkt gemeinsam mit dem Gewinner prüfen, ob eine fachlich geeignete Durchführung möglich ist.

Die gesetzliche Haftung von Glanzpunkt bleibt unberührt.

17.13 Schlussbestimmungen zum Gewinnspiel

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung zwingender verbraucherschützender Vorschriften.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: August 2026