AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Glanzpunkt Cleaning Innovation Borken
Geschäftsführer: Elias Odisho
Mühlenstraße 12 46325 Borken

 

1. Geltungsbereich

Grundlage sind insbesondere die §§ 305 bis 310 BGB über Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienst-, Werk- und Werklieferungsverträge zwischen Glanzpunkt Cleaning Innovation Borken (nachfolgend „Glanzpunkt“ genannt) und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Glanzpunkt diesen schriftlich zustimmt.

2. Vertragsdauer und Kündigung

Regelungen gemäß §§ 620 ff. BGB finden ergänzend Anwendung.

Verträge werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen, mindestens jedoch für die Dauer von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende der Laufzeit. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag stillschweigend um weitere 12 Monate.

3. Objekteinweisung

Vor Beginn der Reinigungsarbeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, Glanzpunkt ordnungsgemäß in das Objekt einzuweisen, insbesondere auf Gefahrenquellen hinzuweisen und benötigte Schlüssel zu übergeben.

4. Leistungsumfang

Die Vorschriften des Werkvertragsrechts gemäß §§ 631 ff. BGB sind entsprechend anzuwenden.

Glanzpunkt verpflichtet sich zur sach- und fachgerechten Erbringung der im Vertrag definierten Reinigungsleistungen. Der Einsatz von Subunternehmen bleibt vorbehalten. Abweichungen im Ablauf sind zulässig, sofern Qualität und Umfang der vereinbarten Leistung gewährleistet bleiben.

5. Durchführung und Ausfallregelung

Regelmäßige Reinigungsarbeiten erfolgen ausschließlich an Werktagen. Fällt ein Reinigungstag auf einen gesetzlichen Feiertag, entfällt der Anspruch auf Nachholung. Zusätzliche Leistungen werden gesondert vereinbart und abgerechnet.

6. Reinigungsmittel und Geräte

Glanzpunkt stellt alle erforderlichen Reinigungsgeräte und -mittel auf eigene Kosten bereit. Der Auftraggeber stellt Wasser, Strom sowie einen abschließbaren Lagerraum kostenlos zur Verfügung.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Glanzpunkt den Zugang zum Objekt sicherzustellen und erforderliche Ressourcen wie Strom, Wasser sowie Lagerflächen bereitzustellen.

8. Reklamationen

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über Mängelrechte nach §§ 634 ff. BGB.

Mängel sind binnen 24 Stunden nach Leistungserbringung schriftlich (per E-Mail oder Einschreiben) anzuzeigen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Glanzpunkt erhält die Möglichkeit zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.

9. Vergütung

Maßgeblich sind die Bestimmungen des § 286 BGB (Verzug) sowie §§ 288 und 247 BGB (Verzugszinsen, Basiszinssatz).

Die Vergütung erfolgt gemäß dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag. Zahlungsziel: 14 Tage netto. Bei Verzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB). Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

10. Haftung

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen, insbesondere den §§ 276, 278, 280 ff., 823 ff. BGB.

Glanzpunkt haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit wird die Haftung auf wesentliche Vertragspflichten und maximal 3.000.000 EUR je Schadensfall (Betriebshaftpflichtversicherung) beschränkt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen.

11. Abwerbung

Dies stellt eine unzulässige wettbewerbswidrige Handlung i.S.d. §§ 3, 4 Nr. 10 UWG dar.

Die Abwerbung von Personal von Glanzpunkt ist untersagt. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe eines halben Jahresgehalts des betreffenden Mitarbeiters fällig.

12. Höhere Gewalt / Betriebsstörungen

Bei Betriebsstörungen, Streik, Naturkatastrophen oder anderen Fällen höherer Gewalt ruhen die Leistungspflichten, ohne dass der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend machen kann.

13. Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und § 26 BDSG.

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt. Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich zur Vertragsabwicklung.

14. Lohn- und Preisgleitklausel

Bei nachweisbarer Erhöhung der Lohnkosten behält sich Glanzpunkt eine jährliche Preisanpassung in Höhe von bis zu 3 % vor. Eine weitergehende Anpassung ist im Falle wirtschaftlicher Notwendigkeit gesondert möglich.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Borken, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.